Wohnstätte in Dresden-Radebeul
Projektdaten
Bauvorhaben:
Neubau einer Wohnstätte mit 24 Plätzen und 2 Kurzzeitpflegeplätzen und eines Förder- und Betreuuungsbereiches mit 9 Plätzen für Menschen mit Behinderungen
Bauherr:
Ev. Behindertenhilfe Dresden und Umland gGmbH
Bauvolumen:
Netto-Grundrissfläche: 1.336 m²
Objektadresse:
Heinrich-Zille-Straße, Radebeul
Der städtebauliche Kontext
Die Heinrich- Zille- Straße ist beidseitig von 2 ½ bis 3 ½ geschossigen Gebäude gesäumt. In den Häusern ist hauptsächlich Geschoßwohnungsbau untergebracht. Direkt östlich neben dem geplanten Neubau befindet sich das Altenpflegeheim Dresden, eine Gebäudegruppe aus zwei bis drei geschossigen Gebäuden.
Westlich schließt ein Eckgrundstück an auf den die Diakonissenanstalt Dresden ein Gebäude in drei geschossiger Bauweise mit 12 betreuten Wohnungen errichtet wird errichtet wird.
Durch den geplanten Neubau der Wohnstätte und des FBB sowie des Betreuten Wohnens der Diakonissenanstalt werden die bis dato ungenutzten und mit Altbauten bestandenen Flächen einer neuen Nutzung zugeführt und dieser Bereich städtebaulich aufgewertet.
Erläuterungsbericht
Allgemeines- Zustand des vorhandenen Wohngebäudes Die Ev. Behindertenhilfe Dresden und Umland gGmbH (EBD) betreibt in der Winzer Str. 32 – 34 in 01445 Radebeul ein Wohnheim mit 23 Plätzen, das sogenannte Haus Salem.
Dabei handelt es sich um ein zweigeschossiges Hauptgebäude mit drei Nebengebäuden aus den 1910 Jahren.
Die Gebäude wurden ständig bewohnt und gepflegt.
Das Hauptgebäude steht unter Denkmalschutz.
Die innere Raumaufteilung entspricht jedoch in keiner Weise mehr den Anforderungen an ein zeitgemäßes Wohnheim. Es gibt zum Teil Mehrbettzimmer. WC uns Waschgegebenheiten befinden sich in separaten Räumen. Die Flure sind beengt und zum Teil mit Möbel vollgestellt.
Die Erschließung erfolgt über ein offenes Treppenhaus ohne Rauch- und Brandschutzabtrennung. Ein zweiter baulicher Rettungsweg fehlt. Die Gebäude erhielten zwar sukzessive Isolierglasfenster. Die Dämmung der Außenwände des Daches und des Fußbodens ist jedoch völlig unzureichend.
Mit Hinweis auf den geplanten Neubau werden die vorgenannten erheblichen Mängel gegenwärtig von den Aufsichtsbehörden geduldet.
Infolge der sehr beengten Raumsituation und den baulichen, sanitären und brandschutztechnischen Mängeln ist ein neues Wohngebäude dringend erforderlich.
Projektbilder